Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hoffe, dass Sie trotz der besonderen Umstände schöne und frohe Ostertage hatten. Wie Sie sicherlich alle schon gehört haben, gibt es Neuigkeiten bzgl. des weiteren Schulbetriebes:
Der restliche Unterricht für die Q4 inkl. noch ausstehender Klausuren, Kommunikationsprüfungen etc. entfällt, die Schüler/-innen der Q4 werden nur noch zu den Abiturprüfungen zur Schule kommen. Weitere Informationen seitens des Hessischen Kultusministeriums (HKM) z. B. bzgl. der Leistungsfeststellung werden noch erwartet und uns vermutlich nächste Woche zugehen.
Am 27.04. beginnen ordnungsgemäß die schriftlichen Abiturnachprüfungen. Sämtliche Nachprüfungen finden zu den jeweils vorgesehenen Terminen im SiZi (Verwaltungsgebäude) gemäß dem üblichen Prozedere statt.
Wichtig: Bitte wählen Sie sich, sofern noch nicht geschehen, in alle Ihre WTKEDU-Gruppen ein bzw. treten Sie diesen bei! Dies ist zur Intensivierung der notwendigen Kommunikation unabdingbar.
Der Unterricht für die Q2 beginnt planmäßig wieder ab dem 27.04. Da unter Umständen nicht alle Lehrkräfte einsetzbar sein werden, kann dies zu Vertretungsunterricht und anderen Umstellungen führen. Die Gruppengrößen in einem Raum sollen zudem 15 Schüler/-innen nicht überschreiten. Wir werden daher die jeweilige Lerngruppe ggf. in zwei beieinanderliegenden Räumen unterbringen. Neue Raumpläne, Vertretungspläne etc. werden Ihnen im Laufe der nächsten Woche mitgeteilt werden.
Für die E2 gilt ab 20.04. vorerst weiterhin das sog. „Homeschooling“. Homeschooling ist kein „freiwilliges“ Angebot, sondern die gestellten Aufgaben sind verbindlich zu bearbeiten. Für den Moment gilt also, dass die E2 ab 20.04. wie schon in den drei Wochen vor den Osterferien digital beschult wird.
Hinsichtlich der Bewertung der unterrichtsersetzenden Lernsituationen hat das HKM heute klargestellt, „dass keine Bewertung des Wissens und der Kompetenzen, die sich Schülerinnen und Schüler in der Zeit der Freistellung vom Unterricht angeeignet haben, im Sinne einer Leistungsbewertung gemäß § 73 HSchG erfolgen darf.“ Notwendig sei aber, „dass die Lehrkräfte nach der Wiederaufnahme des Unterrichts die Lernstände der Schülerinnen und Schüler ermitteln und die Inhalte der Lernangebote aus dieser Phase aufgreifen. Nach der vertiefenden Behandlung im regulären Unterricht können diese Inhalte zu einem geeigneten Zeitpunkt auch Gegenstand von Leistungsnachweisen werden und einer Leistungsbewertung unterliegen. Ebenso ist es aus pädagogischen Erwägungen für die Lehrkraft möglich, besondere Leistungen der Schülerinnen und Schüler positiv zu berücksichtigen.“
Nach Auskunft des HKM werden Schüleraustausch, Studienfahrten, Betriebspraktika, Wanderungen, Exkursionen und der Besuch außerschulischer Lernorte nunmehr bis zum Beginn der Herbstferien nicht stattfinden können. Es gelten die bereits kommunizierten Regelungen zur Kostenübernahme durch das Land. Angesichts des noch unklaren weiteren Pandemieverlaufs sollen Schulen zudem bis auf Weiteres keine Neubuchungen von Klassenfahrten außerhalb Deutschlands für das Schuljahr 2020/21 vornehmen.
Sobald ich weitere Neuigkeiten erfahre, werde ich Sie selbstverständlich an dieser Stelle darüber informieren.
Mit herzlichen Grüßen und besten Wünschen für Ihre Gesundheit
Ingo Baumgarten, Schulleiter