Die Bewertungen bestimmter Kurse gehen in die Abiturnote ein. Insgesamt müssen 24 Grundkurse in einfacher Wertung und 8 Leistungskurse in doppelter Wertung zur Berechnung der Abiturnote herangezogen werden. Im Grundkursbereich müssen insgesamt mindestens 120, im Leistungskursbereich mindestens 80 Punkte erreicht werden.
Die folgende Tabelle gibt an, welche Kurse verpflichtend eingebracht werden müssen.
Erstes Aufgabenfeld: sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld |
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Einbringverpflichtung | |
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Deutsch | Q1-Q4 |
eine aus der Mittelstufe fortgeführte Fremdsprache | Q1-Q4 |
eine weitere Fremdsprache | Wahlmöglichkeit zwischen 2 Halbjahren Fremdsprache oder 2 Halbjahren Naturwissenschaft
Falls Sie keine 2. Fremdsprache in der Mittelstufe belegt haben, müssen Q3 und Q4 der in der Oberstufe neu begonnen Fremdsprache eingebracht werden. |
Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel | 2 Halbjahre müssen eingebracht werden. |
Zweites Aufgabenfeld: gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld |
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Einbringverpflichtung | |
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PoWi | 2 Halbjahre müssen eingebracht werden. |
Geschichte | Q3 und Q4 |
Religion oder Ethik | keine |
Drittes Aufgabenfeld: mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld |
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Einbringverpflichtung | |
---|---|
Mathematik | Q1-Q4 |
Biologie, Chemie oder Physik | Q1-Q4 |
eine weitere Naturwissenschaft | Wahlmöglichkeit zwischen 2 Halbjahren Fremdsprache oder 2 Halbjahren Naturwissenschaft |
Einbringpflicht | |
---|---|
Sport | keine |
Für die Zulassung zur Prüfungsphase des Abiturs müssen Sie bestimmte Kurse belegen. Welche Fächer belegt werden müssen ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Wird ein verpflichtender Kurs mit 0 Punkten abgeschlossen gilt dieser als nicht belegt.
Erstes Aufgabenfeld: sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld |
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Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | |
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Deutsch | Belegpflicht | Belegpflicht | Belegpflicht | Belegpflicht |
eine aus der Mittelstufe fortgeführte Fremdsprache | Belegpflicht | Belegpflicht | Belegpflicht | Belegpflicht |
eine weitere Fremdsprache | Wahlmöglichkeit zwischen Fremdsprache oder Naturwissenschaft | Wahlmöglichkeit zwischen Fremdsprache oder Naturwissenschaft | ||
Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel | Belegpflicht | Belegpflicht |
Hinweis: Falls Sie in der Mittelstufe keine zweite Fremdsprache belegt haben, müssen Sie bereits in der E-Phase Französisch oder Spanisch wählen. Die gewählte Fremdsprache muss in der Qualifikationsphase von Q1 – Q4 belegt werden. (Die letzten beiden Halbjahre sind dann auch einbringpflichtig für das Abitur.)
Zweites Aufgabenfeld: gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld |
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Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | |
---|---|---|---|---|
PoWi | Belegpflicht | Belegpflicht | Belegpflicht | Belegpflicht |
Geschichte | Belegpflicht | Belegpflicht | Belegpflicht | Belegpflicht |
Religion oder Ethik | Belegpflicht | Belegpflicht | Belegpflicht | Belegpflicht |
Drittes Aufgabenfeld: mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld |
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Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | |
---|---|---|---|---|
Mathematik | Belegpflicht | Belegpflicht | Belegpflicht | Belegpflicht |
Biologie, Chemie oder Physik | Belegpflicht | Belegpflicht | Belegpflicht | Belegpflicht |
eine weitere Naturwissenschaft | Wahlmöglichkeit zwischen Fremdsprache oder Naturwissenschaft | Wahlmöglichkeit zwischen Fremdsprache oder Naturwissenschaft |
Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | |
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Sport | Belegpflicht | Belegpflicht | Belegpflicht | Belegpflicht |
In der Qualifikationsphase werden Sie in zwei Leistungsfächern auf vertieftem Niveau in jeweils 5 Wochenstunden unterrichtet. Am Burggymnasium können Sie aus 14 verschiedenen Fächern wählen, wobei ein Leistungskurs eines der Fächer Mathematik, eine Naturwissenschaft oder eine Fremdsprache sein muss.
Aus folgenden Fächerangebot können Sie Ihre Leistungskurse wählen:
Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Kunst, Musik, Politik und Wirtschaft, Geschichte, Ethik, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Sport
Die Wahl der Leistungskurse findet im Mai im zweiten Halbjahr der E-Phase statt. Es können nur Fächer als Leistungskurse gewählt werden, die in der E-Phase mit mindestens 05 Punkten abgeschlossen werden.
Eine besondere Lernleistung können Sie im Rahmen oder Umfang eines Kurses von mindestens zwei Halbjahren erbringen. Als besondere Lernleistung gilt eine Arbeit, in der eine Aufgabenstellung selbstständig konzipiert, bearbeitet, reflektiert und dokumentiert wird. Zum Beispiel können ein Beitrag aus einem vom Land geförderten Wettbewerb, eine Jahresarbeit, die Ergebnisse eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projekts oder Praktikums als besondere Lernleistung anerkannt werden. Die Anmeldung, die spätestens zu Beginn des zweiten Jahres der Qualifikationsphase erfolgt, ist verbindlich und kann später nicht widerrufen werden. Nach Abschluss der Arbeiten an der besonderen Lernleistung stellen Sie in einem in der Regel 20-minütigen Kolloquium die Ergebnisse Ihrer besonderen Lernleistung dar, erläutern diese und antworten auf Fragen.
Bei einer Präsentationsprüfung halten sie im Rahmen der Abiturprüfung einen durch Medien unterstützten Vortag, bei dem Sie unter anderem zeigen, dass Sie Auswahl und Einsatz der Medien kritisch reflektieren. Im Anschluss an den Vortrag findet ein Kolloquium statt. Mögliche Bestandteile der Präsentation können auch naturwissenschaftliche Experimente sowie musikalische oder künstlerische Darbietungen sein. Die Präsentation kann fachübergreifend sein, muss aber den Schwerpunkt in einem von Ihnen gewählten Fach haben. Die Aufgabenstellung erfolgt durch die betreuende Lehrkraft. Sie erhalten die Aufgabenstellung für eine Präsentation in der Regel am Tag nach Ihrer letzten schriftlichen Prüfung und haben zur Bearbeitung mindestens vier Unterrichtswochen Zeit.
In der Schule teilt man die Fächer in drei Aufgabenfelder ein. Das Fach Sport wird keinem dieser Aufgabenfelder zugeordnet. Die folgende Übersicht zeigt die Einteilung der Fächer nach Aufgabenfeldern:
- Aufgabenfeld (sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld):
Deutsch
Englisch
Französisch
Spanisch
Latein
Kunst
Musik
Darstellendes Spiel - Aufgabenfeld (gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld)
Politik und Wirtschaft
Geschichte
ev. Religion
kath. Religion
Ethik - Aufgabenfeld (mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld)
Mathematik
Biologie
Chemie
Physik
Informatik
Die Schulordnung soll ein respektvolles Miteinander fördern, basierend auf Respekt, Toleranz und Rücksichtnahme. Höfliches Verhalten sowie ein sorgsamer Umgang mit dem Schulgebäude und Inventar werden erwartet.
Inhalte der Schulordnungen können auf der Seite Schulprogramm/Schulordnung eingesehen werden.
Ja, zumindest den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Ist der Abschluss „Fachhochschulreife“ angestrebt, kann die gymnasiale Oberstufe bereits nach der Q2 verlassen werden. Voraussetzung für das Zeugnis, das den schulischen Teil der Fachhochschulreife bescheinigt ist eine Mindestpunktzahl in den Leistungs- und Grundkursen.
Zusätzlich zum schulischen Teil der Fachhochschulreife muss ein fachpraktischer Teil nachgewiesen werden. Dies kann z.B. ein einjähriges Praktikum in Vollzeit, eine abgeschlossene mind. zweijährige Berufsausbildung oder auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr sein.
Vertretungskonzept
Ziel des Vertretungskonzeptes ist die Gewährleistung der Grundunterrichtsversorgung und somit der Erfolgschancen der Schülerinnen und Schüler – insbesondere auch in Hinsicht auf die Abiturprüfungen. Dieses wurde am 01.11.2018 von der Gesamtkonferenz verabschiedet (gemäß HSchG § 88 Abs. 2 Nr. 2 und § 133 Abs. 14).
Aufnahmevoraussetzungen
Bewerberinnen bzw. Bewerber können in das Burggymnasium aufgenommen werden
Bewerbung
Bewerberinnen bzw. Bewerber melden sich in einem ersten Schritt digital über die Homepage an.
In einem zweiten Schritt drucken Sie bitte den ausgefüllten Anmeldebogen aus und reichen ihn zusammen mit Kopien der letzten beiden Zeugnisse ein. Zudem bitten wir um einen Lebenslauf und ein kurzes Motivationsschreiben, warum Sie auf das Burggymnasium gehen wollen.
Eine Anmeldung ist über das Online-Formular für die Jahrgangsstufe 11 oder die Jahrgangsstufe 12 möglich. Falls Sie in der Jahrgangsstufe 13 am Burggymnasium starten möchten, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.
Gemäß §69 Absatz 4 des Hessisches Schulgesetzes (HSchG) sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und den pflichtmäßigen Schulveranstaltungen teilzunehmen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.
Zur Dokumentation ihrer Fehlzeiten legen alle Schülerinnen und Schüler ein Entschuldigungsheft an, das über die gesamte Schulzeit am Burggymnasium Gültigkeit hat.
Nicht vorhersehbares Fehlen
Jede Abwesenheit bedarf der schriftlichen Bitte um Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler unter Angabe des Grundes.
Beurlaubungen
Für Führerscheinprüfungen, unaufschiebbare Arzttermine, Vorstellungsgespräche oder ähnliches muss immer vorher eine Beurlaubung beantragt werden. Diese wird von der jeweils genehmigenden Lehrkraft im Entschuldigungsheft mit Datum eingetragen und unterzeichnet. Anträge auf Beurlaubung unter Verwendung des Antragsformulars (erhalten Sie im Sekretariat) sind zu richten:
Fehlen bei Klausuren – Fehlzeiten und Notengebung
Nichtteilnahme am Sportunterricht
Kann ein Schüler/eine Schülerin aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen, so besteht dennoch Anwesenheitspflicht. Für den Sonderfall der Sportbefreiung durch ein amtsärztliches Attest gilt diese Regelung in der Regel auch.
Verspätungen
Verspätungen sind Störungen des Unterrichts und gelten als Fehlzeiten. Sie werden addiert und ab 20 Minuten Verspätung zu einer unentschuldigten Fehlstunde aufgerundet.
Fehlzeiten aufgrund schulischer Veranstaltungen
Bei Teilnahme an einer schulischen Veranstaltung ist kein Antrag auf Beurlaubung erforderlich. Dennoch ist eine Information der Kursleitung seitens der Schülerinnen und Schüler nötig, um Missverständnisse zu vermeiden. Es werden keine Fehlstunden eingetragen.
Abmahnung
Bei längerem unentschuldigtem Fehlen im Unterricht oder bei Klausuren ist gemäß §82 (2) 7. HSchG die Verweisung von der Schule zulässig.
Am Burggymnasium kann man mit der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife abschließen.
Konflikt- und Beschwerdemanagement am Burggymnasium
Wir reden miteinander statt übereinander!
Konflikte sind Teil des menschlichen Lebens. Eine friedliche Konfliktlösung kann nur durch den Dialog zwischen den Konfliktparteien herbeigeführt werden – wir reden miteinander und nicht übereinander. Alle Mitglieder der Schulgemeinde bieten daher ihre Bereitschaft an, im Konfliktfall beratend und vermittelnd nach Lösungen zu suchen. Zudem stehen die Verbindungslehrkräfte hilfreich zur Seite. (Auszug aus der Schulvereinbarung)
Im Falle von Konflikten zwischen Mitgliedern der Schulgemeinde soll in folgender Weise verfahren werden:
- Persönliche Gesprächsebene
Grundsätzlich sollte bei Unzufriedenheit oder Konflikten als erstes das Gespräch mit der betreffenden Person gesucht werden. Dazu sollte zeitnah ein direktes Gespräch miteinander vereinbart werden. Häufig beruhen Konflikte auf Missverständnissen oder anderweitig misslungener Kommunikation und können im direkten Gespräch miteinander geklärt werden.
- Klassen- bzw. Kursebene
Sollte dieses persönliche Gespräch zu keinem Ergebnis führen und das Problem nicht gelöst werden können, so soll der Gesprächskreis auf die nächste Ebene erweitert werden.
Schülerinnen und Schüler können sich an die Klassen- bzw. Kurssprecherinnen und -sprecher, die SV oder die Klassenleitung bzw. die Tutorin/den Tutor wenden und um einen gemeinsamen Gesprächstermin bitten. Durch diese wird dann ein Termin mit der von der Beschwerde betroffenen Lehrkraft vereinbart.
Eltern setzen sich dafür bitte mit der Klassenleitung bzw. der Tutorin/dem Tutor in Verbindung, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Wenn Eltern es wünschen, findet das eigentliche Gespräch mit der Klassenleitung bzw. der Tutorin/dem Tutor und der von der Beschwerde betroffenen Lehrkraft sowie zudem ggf. mit einem Mitglied des Schulelternbeirates statt.
- Schulleitungsebene
Erst wenn auch dieses zweite Gespräch zu keiner Lösung führt, soll die Schulleitung mit der Beschwerde befasst werden. Jeder der Beteiligten hat die Möglichkeit, die Beschwerde der Schulleitung direkt oder über seinen Vertreter (SV, SEB, Personalrat) vorzutragen. Der Schulleiter kann dabei ein anderes Schulleitungsmitglied beauftragen, sich mit der Problemlösung zu befassen.
Wenn Eltern und/oder Schülerinnen und Schüler es wünschen, findet das eigentliche Gespräch mit der Schulleitung gemeinsam mit einem Elternvertreter oder Schülervertreter statt. Lehrkräfte können einen Vertreter des Personalrats hinzuziehen.
- Stunde: 08:00 – 08:45
- Stunde: 08:45 – 09:30
Pause: 09:30 – 09:45
- Stunde: 09:45 – 10:30
- Stunde: 10:30 – 11:15
Pause: 11:15 – 11:30
- Stunde: 11:30 – 12:15
- Stunde: 12:15 – 13:00
Mittagspause: 13:00 – 13:30
- Stunde: 13:30 – 14:15
- Stunde: 14:15 – 15:00
Pause: 15:00 – 15:15
- Stunde: 15:15 – 16:00
- Stunde: 16:00 – 16:45
Die Lernmittelfreiheit-Bibliothek des Burggymnasiums stellt den Schülerinnen und Schülern für den Zeitraum eines Schuljahres die notwendigen Schulbücher und Lektüren für den Unterricht bereit. Die Bibliothek befindet sich im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes.
Öffnungszeiten ab dem 22.04.2025
- Dienstags von 08:45 Uhr bis 09:30 Uhr (SMA)
- Dienstags von 09:45 Uhr bis 10:30 Uhr (SCI)
- Donnerstags von 09:45 Uhr bis 10:30 Uhr (SMA)
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Die Mediothek des Burggymnasiums ist ein multimediales Zentrum des Wissens, in dem recherchiert und gearbeitet werden kann. Alle Medien stehen auch für die Ausleihe zur Verfügung.
Am Burggymnasium sind Kurs- und Austauschfahrten integraler Bestandteil unseres Bildungs- und Erziehungskonzepts und ergänzen den regulären Unterricht. Diese Fahrten, die nicht nur den pädagogischen Zielen dienen, sondern auch mit den Lehr- und Lernzielen der Kerncurricula für die gymnasiale Oberstufe sowie den Aufgaben des Hessischen Schulgesetzes übereinstimmen, sind für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Im Falle von begründeten Ausnahmen ist ein formeller Antrag an die Schulleitung zu stellen. Auch während der Fahrt besteht die reguläre Unterrichtspflicht, und bei Krankheit ist täglich eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Die in Q3 stattfindenden Studienfahrten sind ebenfalls bildungsorientiert und keine rein touristischen Abschlussfahrten. Die Auswahl und Planung der Ziele und Abläufe dieser Fahrten erfolgt durch den Tutor in Absprache mit den Schülern des jeweiligen Kurses. Die Eltern werden über diese Pläne informiert und ihre Zustimmung eingeholt. Die organisatorische Vorbereitung und die Festlegung von Verhaltensregeln werden im Unterricht besprochen. Schülerinnen und Schüler, die diese Regeln nicht befolgen, können von der Fahrt ausgeschlossen und auf eigene Kosten nach Hause geschickt werden.
Nähere Informationen zu den einzelnen Fahrten und Exkursionen erhalten Sie auf unserer Fahrtenseite.
Fahrt / Exkursion / Austausch | Stufe | Zeit | Status |
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Studienfahrt | Q3 | Woche vor den Herbstferien | verbindlich |
Frankreich-Austausch | E2 | 4 Wochen (eine Woche vor bis eine Woche nach den Osterferien) | freiwillig |
Spanien-Austausch | Q | In der Woche vor den Sommerferien | freiwillig |
Straßburgfahrt | E2 Spa | eintägig | freiwillig |
Schottland-Austausch | E | freiwillig | |
Besuch der Gedenkstätte der NS-Verbrechen | Q2 G | Ende Q2 | verbindlich |
Besuch des Hessischen Landtags | Q2 PoWi (LK) | Ende Q2, eintägig | verbindlich |
Berlinfahrt | Q3 PoWi (LK) | Ende Q3 | verbindlich |
Besuch einer außerschulischen Experimentiereinrichtung | Q2 Ph (LK | Ende Q2 | verbindlich |
Besuch einer außerschulischen Experimentiereinrichtung | Q2 Ch (LK) | Ende Q2 | freiwillig |
Zweitägiger Wasserskikurs | Q2 Sp (LK) | Ende Q2 | verbindlich |
Schneesportwoche | Q3 Sp | Ende Q3 | freiwillig |
Segelsportwoche | Q3 Sp | Anfang Q3 | freiwillig |
Am Burggymnasium gibt es keine bestimmten Lehrkräfte, die für die Pausenaufsicht eingeteilt sind. Alle Lehrkräfte haben immer und überall auf dem Schulgelände die Verpflichtung, die Aufsicht zu übernehmen.