Häufige Fragen

Häufige Fragen2025-02-24T21:23:55+01:00
Welche Halbjahre der Qualifikationsphase müssen in die Abiturbewertung einfließen? (Einbringverpflichtung)2025-03-21T08:04:52+01:00

Die Bewertungen bestimmter Kurse gehen in die Abiturnote ein. Insgesamt müssen 24 Grundkurse in einfacher Wertung und 8 Leistungskurse in doppelter Wertung zur Berechnung der Abiturnote herangezogen werden. Im Grundkursbereich müssen insgesamt mindestens 120, im Leistungskursbereich mindestens 80 Punkte erreicht werden.

Die folgende Tabelle gibt an, welche Kurse verpflichtend eingebracht werden müssen.

Erstes Aufgabenfeld: sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
Einbringverpflichtung
Deutsch Q1-Q4
eine aus der Mittelstufe fortgeführte Fremdsprache Q1-Q4
eine weitere Fremdsprache Wahlmöglichkeit zwischen 2 Halbjahren Fremdsprache oder 2 Halbjahren Naturwissenschaft

Falls Sie keine 2. Fremdsprache in der Mittelstufe belegt haben, müssen Q3 und Q4 der in der Oberstufe neu begonnen Fremdsprache eingebracht werden.

Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel 2 Halbjahre müssen eingebracht werden.
Zweites Aufgabenfeld: gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
  Einbringverpflichtung
PoWi 2 Halbjahre müssen eingebracht werden.
Geschichte Q3 und Q4 
Religion oder Ethik keine
Drittes Aufgabenfeld: mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld
  Einbringverpflichtung
Mathematik Q1-Q4
Biologie, Chemie oder Physik Q1-Q4
eine weitere Naturwissenschaft Wahlmöglichkeit zwischen 2 Halbjahren Fremdsprache oder 2 Halbjahren Naturwissenschaft
Einbringpflicht
Sport keine
Welche Fächer müssen in der Qualifikationsphase belegt werden? (Belegverpflichtung)2025-03-21T08:05:01+01:00

Für die Zulassung zur Prüfungsphase des Abiturs müssen Sie bestimmte Kurse  belegen. Welche Fächer belegt werden müssen ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Wird ein verpflichtender Kurs mit 0 Punkten abgeschlossen gilt dieser als nicht belegt.

Erstes Aufgabenfeld: sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
Q1 Q2 Q3 Q4
Deutsch Belegpflicht Belegpflicht Belegpflicht Belegpflicht
eine aus der Mittelstufe fortgeführte Fremdsprache Belegpflicht Belegpflicht Belegpflicht Belegpflicht
eine weitere Fremdsprache Wahlmöglichkeit zwischen Fremdsprache oder Naturwissenschaft Wahlmöglichkeit zwischen Fremdsprache oder Naturwissenschaft
Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel Belegpflicht Belegpflicht

Hinweis: Falls Sie in der Mittelstufe keine zweite Fremdsprache belegt haben, müssen Sie bereits in der E-Phase Französisch oder Spanisch wählen. Die gewählte Fremdsprache muss in der Qualifikationsphase von Q1 – Q4 belegt werden. (Die letzten beiden Halbjahre sind dann auch einbringpflichtig für das Abitur.)

Zweites Aufgabenfeld: gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
Q1 Q2 Q3 Q4
PoWi Belegpflicht Belegpflicht Belegpflicht Belegpflicht
Geschichte Belegpflicht Belegpflicht Belegpflicht Belegpflicht
Religion oder Ethik Belegpflicht Belegpflicht Belegpflicht Belegpflicht
Drittes Aufgabenfeld: mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld
Q1 Q2 Q3 Q4
Mathematik Belegpflicht Belegpflicht Belegpflicht Belegpflicht
Biologie, Chemie oder Physik Belegpflicht Belegpflicht Belegpflicht Belegpflicht
eine weitere Naturwissenschaft Wahlmöglichkeit zwischen Fremdsprache oder Naturwissenschaft Wahlmöglichkeit zwischen Fremdsprache oder Naturwissenschaft
Q1 Q2 Q3 Q4
Sport Belegpflicht Belegpflicht Belegpflicht Belegpflicht
Welche Fächer können am Burggymnasium als Leistungskurs gewählt werden?2025-03-21T08:05:13+01:00

In der Qualifikationsphase werden Sie in zwei Leistungsfächern auf vertieftem Niveau in jeweils 5 Wochenstunden unterrichtet. Am Burggymnasium können Sie aus 14 verschiedenen Fächern wählen, wobei ein Leistungskurs eines der Fächer Mathematik, eine Naturwissenschaft oder eine Fremdsprache sein muss.

Aus folgenden Fächerangebot können Sie Ihre Leistungskurse wählen:

Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Kunst, Musik, Politik und Wirtschaft, Geschichte, Ethik, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Sport

Die Wahl der Leistungskurse findet im Mai im zweiten Halbjahr der E-Phase statt. Es können nur Fächer als Leistungskurse gewählt werden, die in der E-Phase mit mindestens 05 Punkten abgeschlossen werden.

Was ist eine „Besondere Lernleistung“?2025-03-21T08:05:34+01:00

Eine besondere Lernleistung können Sie im Rahmen oder Umfang eines Kurses von mindestens zwei Halbjahren erbringen. Als besondere Lernleistung gilt eine Arbeit, in der eine Aufgabenstellung selbstständig konzipiert, bearbeitet, reflektiert und dokumentiert wird. Zum Beispiel können ein Beitrag aus einem vom Land geförderten Wettbewerb, eine Jahresarbeit, die Ergebnisse eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projekts oder Praktikums als besondere Lernleistung anerkannt werden. Die Anmeldung, die spätestens zu Beginn des zweiten Jahres der Qualifikationsphase erfolgt, ist verbindlich und kann später nicht widerrufen werden. Nach Abschluss der Arbeiten an der besonderen Lernleistung stellen Sie in einem in der Regel 20-minütigen Kolloquium die Ergebnisse Ihrer besonderen Lernleistung dar, erläutern diese und antworten auf Fragen.

Was ist ein Präsentationsprüfung im Abitur?2025-03-21T08:05:41+01:00

Bei einer Präsentationsprüfung halten sie im Rahmen der Abiturprüfung einen durch Medien unterstützten Vortag, bei dem Sie unter anderem zeigen, dass Sie Auswahl und Einsatz der Medien kritisch reflektieren. Im Anschluss an den Vortrag findet ein Kolloquium statt. Mögliche Bestandteile der Präsentation können auch naturwissenschaftliche Experimente sowie musikalische oder künstlerische Darbietungen sein. Die Präsentation kann fachübergreifend sein, muss aber den Schwerpunkt in einem von Ihnen gewählten Fach haben. Die Aufgabenstellung erfolgt durch die betreuende Lehrkraft. Sie erhalten die Aufgabenstellung für eine Präsentation in der Regel am Tag nach Ihrer letzten schriftlichen Prüfung und haben zur Bearbeitung mindestens vier Unterrichtswochen Zeit.

Was versteht man unter Aufgabenfeldern in der Schule?2025-03-21T08:05:48+01:00

In der Schule teilt man die Fächer in drei Aufgabenfelder ein. Das Fach Sport wird keinem dieser Aufgabenfelder zugeordnet. Die folgende Übersicht zeigt die Einteilung der Fächer nach Aufgabenfeldern:

  1. Aufgabenfeld (sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld):
    Deutsch
    Englisch
    Französisch
    Spanisch
    Latein
    Kunst
    Musik
    Darstellendes Spiel
  2. Aufgabenfeld (gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld)
    Politik und Wirtschaft
    Geschichte
    ev. Religion
    kath. Religion
    Ethik
  3. Aufgabenfeld (mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld)
    Mathematik
    Biologie
    Chemie
    Physik
    Informatik
Welche Regeln gelten am Burggymnasium?2025-03-21T08:10:15+01:00

Die Schulordnung soll ein respektvolles Miteinander fördern, basierend auf Respekt, Toleranz und Rücksichtnahme. Höfliches Verhalten sowie ein sorgsamer Umgang mit dem Schulgebäude und Inventar werden erwartet.

Inhalte der Schulordnungen können auf der Seite Schulprogramm/Schulordnung eingesehen werden.

Kann man am Burggymnasium die Fachhochschulreife erlangen?2025-03-21T08:05:55+01:00

Ja, zumindest den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Ist der Abschluss „Fachhochschulreife“ angestrebt, kann die gymnasiale Oberstufe bereits nach der Q2 verlassen werden. Voraussetzung für das Zeugnis, das den schulischen Teil der Fachhochschulreife bescheinigt ist eine Mindestpunktzahl in den Leistungs- und Grundkursen.

Zusätzlich zum schulischen Teil der Fachhochschulreife muss ein fachpraktischer Teil nachgewiesen werden. Dies kann z.B. ein einjähriges Praktikum in Vollzeit, eine abgeschlossene mind. zweijährige Berufsausbildung oder auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr sein.

Findet Vertretungsunterricht statt?2025-03-21T08:06:02+01:00

Vertretungskonzept

Ziel des Vertretungskonzeptes ist die Gewährleistung der Grundunterrichtsversorgung und somit der Erfolgschancen der Schülerinnen und Schüler – insbesondere auch in Hinsicht auf die Abiturprüfungen. Dieses wurde am 01.11.2018 von der Gesamtkonferenz verabschiedet (gemäß HSchG § 88 Abs. 2 Nr. 2 und § 133 Abs. 14).

  • Die Notwendigkeit für Vertretungsunterricht ergibt sich aus vielen Gründen, nicht nur aus krankheitsbedingten Abwesenheiten oder unabwendbaren organisatorischen Gegebenheiten wie z. B. Prüfungsphasen. Es handelt sich dabei auch nicht generell um Störungen des schulischen Lebens. Der Besuch außerschulischer Lernorte wird beispielsweise grundsätzlich positiv gesehen, verlangt aber entsprechende Regelungen. Dasselbe gilt für den Besuch von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, der auch bei bestem Bemühen nicht nur in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden kann.

  • Die Vermeidung von Vertretungsbedarf kann durch eine vorausschauende Jahresplanung jedoch unterstützt werden. Dazu gehört die Legung der Projektwoche E1, Studienwoche Q1 und Studienfahrten Q3 in die Woche vor den Herbstferien. Auch die Konzentration von Exkursionen nach Möglichkeit auf die jeweilige Woche vor den Herbst- bzw. Sommerferien sowie die zwei Wochen vor den Halbjahreszeugnissen hilft dabei, den Ausfall von Regelunterricht zu minimieren. Fach- bzw. pädagogische Tage liegen ebenfalls nach Möglichkeit in diesen drei Zeiträumen.

  • Ein Vertretungskonzept für die Oberstufe kann naturgemäß aufgrund der fehlenden personellen Ressourcen (keine VSS-Mittel) nicht der Vertretungsregelung der Sekundarstufe I entsprechen. Das Burggymnasium sieht darin jedoch die Chance, die Entwicklung zur Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, indem die Zeit des Unterrichtsentfalls im Sinne des eigenverantwortlichen Arbeitens zur Förderung des selbstständigen Lernens genutzt wird. Die Schülerinnen und Schüler unterliegen im Falle der Abwesenheit einer Lehrkraft nicht der Anwesenheitspflicht in der Schule, haben aber die Verpflichtung, bereitgestellte Aufgaben abzuholen und bis zur nächsten Unterrichtsstunde bearbeitet zu haben.
  • Bei vorhersehbarem Vertretungsbedarf (z. B. beantragte Freistellungen vom Unterricht) gibt die betreffende Lehrkraft generell Arbeitsaufträge direkt an die Schülerinnen und Schüler und kommuniziert dies rechtzeitig mit dem Planungsbüro. Unvorhergesehene Abwesenheiten werden bis spätestens 7.15 Uhr telefonisch im Sekretariat gemeldet.
  • Bei kurzem Vertretungsbedarf sollen Arbeitsaufträge durch die verhinderte Lehrkraft bereitgestellt werden. Zudem kann eine Mitbetreuung durch eine Lehrkraft aus dem Jahrgangs- bzw. Fachteam erfolgen.
  • Bei längerem Vertretungsbedarf kann ebenfalls ggf. eine Mitbetreuung durch Lehrkräfte des Jahrgangs- bzw. Fachteams erfolgen. Auch eine temporäre Anmeldung von Mehrarbeitsverpflichtung im SSA (nicht als Regelfall) ist hier ggf. ebenso möglich wie die temporäre oder dauerhafte Aufteilung des Kurses auf Parallelkurse.
Wie kann ich mich am Burggymnasium anmelden?2025-03-21T08:03:31+01:00

Aufnahmevoraussetzungen

Bewerberinnen bzw. Bewerber können in das Burggymnasium aufgenommen werden

  • (1) bei Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder
  • (2) mit Qualifizierendem Realschulabschluss oder
  • (3) mit Mittlerem Abschluss (Realschulabschluss) mit einer Durchschnittsnote von besser als befriedigend (< 3,0) in den Fächern Deutsch, Mathematik, erster Fremdsprache und einer Naturwissenschaft einerseits sowie andererseits in den übrigen Fächern ebenfalls eine Durchschnittsnote von besser als befriedigend (< 3,0) sowie einer von der Klassenkonferenz ausgesprochenen Eignung für den Übergang.


Bewerbung

Bewerberinnen bzw. Bewerber melden sich in einem ersten Schritt digital über die Homepage an.

In einem zweiten Schritt drucken Sie bitte den ausgefüllten Anmeldebogen aus und reichen ihn zusammen mit Kopien der letzten beiden Zeugnisse ein. Zudem bitten wir um einen Lebenslauf und ein kurzes Motivationsschreiben, warum Sie auf das Burggymnasium gehen wollen.

Eine Anmeldung ist über das Online-Formular für die Jahrgangsstufe 11 oder die Jahrgangsstufe 12 möglich. Falls Sie in der Jahrgangsstufe 13 am Burggymnasium starten möchten, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.

Wie geht man vor bei Fehlzeiten?2025-03-21T08:09:08+01:00

Gemäß §69 Absatz 4 des Hessisches Schulgesetzes (HSchG) sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und den pflichtmäßigen Schulveranstaltungen teilzunehmen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.

Zur Dokumentation ihrer Fehlzeiten legen alle Schülerinnen und Schüler ein Entschuldigungsheft an, das über die gesamte Schulzeit am Burggymnasium Gültigkeit hat.

Nicht vorhersehbares Fehlen

Jede Abwesenheit bedarf der schriftlichen Bitte um Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler unter Angabe des Grundes.

  • Bei Fehlzeiten bis drei Tage ist die schriftliche Bitte um Entschuldigung in der nächsten Unterrichtsstunde dem Kursleiter vorzulegen.

  • Bei Fehlzeiten ab drei Tage ist die Schule spätestens ab dritten Tag darüber zu informieren, eine Schulunfähigkeitsbescheinigung (Attest) soll vorgelegt werden. Bei Fehlen von Freitag bis Montag werden in diesem Fall Samstag und Sonntag als Fehltage mitgezählt.

  • Bei auffälligen Fehlzeiten kann eine Attestpflicht auferlegt werden

  • Möchte eine Schülerin/ein Schüler aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig den Unterricht und die Schule verlassen, so kann sie/er vom Kursleiter des folgenden Unterrichts befreit werden. Ist dieser nicht aufzufinden, kann der Tutor bzw. die Tutorin diese Aufgabe übernehmen. Für den Fall, dass beide nicht aufzufinden sind, erfolgt dies beim Schulleiter bzw. der stellvertretenden Schulleiterin.

Beurlaubungen

Für Führerscheinprüfungen, unaufschiebbare Arzttermine, Vorstellungsgespräche oder ähnliches muss immer vorher eine Beurlaubung beantragt werden. Diese wird von der jeweils genehmigenden Lehrkraft im Entschuldigungsheft mit Datum eingetragen und unterzeichnet. Anträge auf Beurlaubung unter Verwendung des Antragsformulars (erhalten Sie im Sekretariat) sind zu richten:

  • für einzelne Stunden an die jeweilige Kursleitung.

  • für bis zu zwei Tage an die Klassenleitung bzw. den Tutor/ die Tutorin.

  • für mehr als zwei Tage sowie für Fehlzeiten unmittelbar vor oder nach den Ferien an den Schulleiter.

Fehlen bei Klausuren – Fehlzeiten und Notengebung

  • Bei versäumten Klausurterminen soll ein Attest vorgelegt werden.

  • Verweigert ein Schüler/eine Schülerin die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit oder die Teilnahme an einer mündlichen oder praktischen Überprüfung seines Leistungsstandes, so erhält er bzw. sie die Note „ungenügend“ (00 Punkte). Das Gleiche gilt bei Versäumen einer angekündigten mündlichen oder praktischen Überprüfung ohne ausreichende Entschuldigung.

  • Grundsätzlich müssen die Schülerinnen und Schüler bei Wiedererscheinen in der Schule mit einem sofortigen Nachschreibtermin rechnen. Ein Anspruch auf Nachschreiben besteht jedoch nicht, die Entscheidung trifft die Fachlehrkraft.

  • Unentschuldigtes Fehlen wird in die Mitarbeitsnote anteilig mit 00 Punkten einbezogen.

  • Können die Leistungen in einem Unterrichtsfach am Ende eines Schulhalbjahres aus Gründen, die die Schülerin/der Schüler zu vertreten hat (z.B. wegen längeren Fehlens), nicht beurteilt werden, so wird in diesem Fach keine Note erteilt. Das Zeugnis erhält dann in der entsprechenden Rubrik „00 Punkte“.

Nichtteilnahme am Sportunterricht

Kann ein Schüler/eine Schülerin aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen, so besteht dennoch Anwesenheitspflicht. Für den Sonderfall der Sportbefreiung durch ein amtsärztliches Attest gilt diese Regelung in der Regel auch.

Verspätungen

Verspätungen sind Störungen des Unterrichts und gelten als Fehlzeiten. Sie werden addiert und ab 20 Minuten Verspätung zu einer unentschuldigten Fehlstunde aufgerundet.

Fehlzeiten aufgrund schulischer Veranstaltungen

Bei Teilnahme an einer schulischen Veranstaltung ist kein Antrag auf Beurlaubung erforderlich. Dennoch ist eine Information der Kursleitung seitens der Schülerinnen und Schüler nötig, um Missverständnisse zu vermeiden. Es werden keine Fehlstunden eingetragen.

Abmahnung

Bei längerem unentschuldigtem Fehlen im Unterricht oder bei Klausuren ist gemäß §82 (2) 7. HSchG die Verweisung von der Schule zulässig.

Welche Abschlüsse kann man am Burggymnasium erlangen?2025-03-21T08:04:37+01:00

Am Burggymnasium kann man mit der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife abschließen.

Wie gehe ich bei Konflikten vor?2025-03-21T08:06:19+01:00

Konflikt- und Beschwerdemanagement am Burggymnasium

Wir reden miteinander statt übereinander!

Konflikte sind Teil des menschlichen Lebens. Eine friedliche Konfliktlösung kann nur durch den Dialog zwischen den Konfliktparteien herbeigeführt werden – wir reden miteinander und nicht übereinander. Alle Mitglieder der Schulgemeinde bieten daher ihre Bereitschaft an, im Konfliktfall beratend und vermittelnd nach Lösungen zu suchen. Zudem stehen die Verbindungslehrkräfte hilfreich zur Seite. (Auszug aus der Schulvereinbarung)

Im Falle von Konflikten zwischen Mitgliedern der Schulgemeinde soll in folgender Weise verfahren werden:

  1. Persönliche Gesprächsebene

Grundsätzlich sollte bei Unzufriedenheit oder Konflikten als erstes das Gespräch mit der betreffenden Person gesucht werden. Dazu sollte zeitnah ein direktes Gespräch miteinander vereinbart werden. Häufig beruhen Konflikte auf Missverständnissen oder anderweitig misslungener Kommunikation und können im direkten Gespräch miteinander geklärt werden.

  1. Klassen- bzw. Kursebene

Sollte dieses persönliche Gespräch zu keinem Ergebnis führen und das Problem nicht gelöst werden können, so soll der Gesprächskreis auf die nächste Ebene erweitert werden.

Schülerinnen und Schüler können sich an die Klassen- bzw. Kurssprecherinnen und -sprecher, die SV oder die Klassenleitung bzw. die Tutorin/den Tutor wenden und um einen gemeinsamen Gesprächstermin bitten. Durch diese wird dann ein Termin mit der von der Beschwerde betroffenen Lehrkraft vereinbart.

Eltern setzen sich dafür bitte mit der Klassenleitung bzw. der Tutorin/dem Tutor in Verbindung, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Wenn Eltern es wünschen, findet das eigentliche Gespräch mit der Klassenleitung bzw. der Tutorin/dem Tutor und der von der Beschwerde betroffenen Lehrkraft sowie zudem ggf. mit einem Mitglied des Schulelternbeirates statt.

  1. Schulleitungsebene

Erst wenn auch dieses zweite Gespräch zu keiner Lösung führt, soll die Schulleitung mit der Beschwerde befasst werden. Jeder der Beteiligten hat die Möglichkeit, die Beschwerde der Schulleitung direkt oder über seinen Vertreter (SV, SEB, Personalrat) vorzutragen. Der Schulleiter kann dabei ein anderes Schulleitungsmitglied beauftragen, sich mit der Problemlösung zu befassen.

Wenn Eltern und/oder Schülerinnen und Schüler es wünschen, findet das eigentliche Gespräch mit der Schulleitung gemeinsam mit einem Elternvertreter oder Schülervertreter statt. Lehrkräfte können einen Vertreter des Personalrats hinzuziehen.

Welche Unterrichtszeiten gelten?2025-03-21T08:06:39+01:00
  1. Stunde: 08:00 – 08:45
  2. Stunde: 08:45 – 09:30

    Pause: 09:30 – 09:45

  3. Stunde: 09:45 – 10:30
  4. Stunde: 10:30 – 11:15

    Pause: 11:15 – 11:30

  5. Stunde: 11:30 – 12:15
  6. Stunde: 12:15 – 13:00

    Mittagspause: 13:00 – 13:30

  7. Stunde: 13:30 – 14:15
  8. Stunde: 14:15 – 15:00

    Pause: 15:00 – 15:15

  9. Stunde: 15:15 – 16:00
  10. Stunde: 16:00 – 16:45

 

 

 

Wo und wann kann ich Schulbücher ausleihen?2025-04-21T14:54:09+02:00

Die Lernmittelfreiheit-Bibliothek des Burggymnasiums stellt den Schülerinnen und Schülern für den Zeitraum eines Schuljahres die notwendigen Schulbücher und Lektüren für den Unterricht bereit. Die Bibliothek befindet sich im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes.

Öffnungszeiten ab dem 22.04.2025

  • Dienstags von 08:45 Uhr bis 09:30 Uhr (SMA)
  • Dienstags von 09:45 Uhr bis 10:30 Uhr (SCI)
  • Donnerstags von 09:45 Uhr bis 10:30 Uhr (SMA)

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Die Mediothek des Burggymnasiums ist ein multimediales Zentrum des Wissens, in dem recherchiert und gearbeitet werden kann. Alle Medien stehen auch für die Ausleihe zur Verfügung.

Welche Kurs- und Austauschfahrten gibt es?2025-03-21T08:07:04+01:00

Am Burggymnasium sind Kurs- und Austauschfahrten integraler Bestandteil unseres Bildungs- und Erziehungskonzepts und ergänzen den regulären Unterricht. Diese Fahrten, die nicht nur den pädagogischen Zielen dienen, sondern auch mit den Lehr- und Lernzielen der Kerncurricula für die gymnasiale Oberstufe sowie den Aufgaben des Hessischen Schulgesetzes übereinstimmen, sind für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Im Falle von begründeten Ausnahmen ist ein formeller Antrag an die Schulleitung zu stellen. Auch während der Fahrt besteht die reguläre Unterrichtspflicht, und bei Krankheit ist täglich eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Die in Q3 stattfindenden Studienfahrten sind ebenfalls bildungsorientiert und keine rein touristischen Abschlussfahrten. Die Auswahl und Planung der Ziele und Abläufe dieser Fahrten erfolgt durch den Tutor in Absprache mit den Schülern des jeweiligen Kurses. Die Eltern werden über diese Pläne informiert und ihre Zustimmung eingeholt. Die organisatorische Vorbereitung und die Festlegung von Verhaltensregeln werden im Unterricht besprochen. Schülerinnen und Schüler, die diese Regeln nicht befolgen, können von der Fahrt ausgeschlossen und auf eigene Kosten nach Hause geschickt werden.

Nähere Informationen zu den einzelnen Fahrten und Exkursionen erhalten Sie auf unserer Fahrtenseite.

 

Fahrt / Exkursion / Austausch Stufe Zeit Status
Studienfahrt Q3 Woche vor den Herbstferien verbindlich
Frankreich-Austausch E2 4 Wochen (eine Woche vor bis eine Woche nach den Osterferien) freiwillig
Spanien-Austausch Q In der Woche vor den Sommerferien freiwillig
Straßburgfahrt E2 Spa eintägig freiwillig
Schottland-Austausch E   freiwillig
Besuch der Gedenkstätte der NS-Verbrechen Q2 G Ende Q2 verbindlich
Besuch des Hessischen Landtags Q2 PoWi (LK) Ende Q2, eintägig verbindlich
Berlinfahrt Q3 PoWi (LK) Ende Q3 verbindlich
Besuch einer außerschulischen Experimentiereinrichtung Q2 Ph (LK Ende Q2 verbindlich
Besuch einer außerschulischen Experimentiereinrichtung Q2 Ch (LK) Ende Q2 freiwillig
Zweitägiger Wasserskikurs Q2 Sp (LK) Ende Q2 verbindlich
Schneesportwoche Q3 Sp Ende Q3 freiwillig
Segelsportwoche Q3 Sp Anfang Q3 freiwillig
Wie gestaltet sich die Pausenaufsicht?2025-03-21T08:07:15+01:00

Am Burggymnasium gibt es keine bestimmten Lehrkräfte, die für die Pausenaufsicht eingeteilt sind. Alle Lehrkräfte haben immer und überall auf dem Schulgelände die Verpflichtung, die Aufsicht zu übernehmen.

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