Vertretungskonzept
Ziel des Vertretungskonzeptes ist die Gewährleistung der Grundunterrichtsversorgung und somit der Erfolgschancen der Schülerinnen und Schüler – insbesondere auch in Hinsicht auf die Abiturprüfungen. Dieses wurde am 01.11.2018 von der Gesamtkonferenz verabschiedet (gemäß HSchG § 88 Abs. 2 Nr. 2 und § 133 Abs. 14).
Die Notwendigkeit für Vertretungsunterricht ergibt sich aus vielen Gründen, nicht nur aus krankheitsbedingten Abwesenheiten oder unabwendbaren organisatorischen Gegebenheiten wie z. B. Prüfungsphasen. Es handelt sich dabei auch nicht generell um Störungen des schulischen Lebens. Der Besuch außerschulischer Lernorte wird beispielsweise grundsätzlich positiv gesehen, verlangt aber entsprechende Regelungen. Dasselbe gilt für den Besuch von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, der auch bei bestem Bemühen nicht nur in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden kann.
Die Vermeidung von Vertretungsbedarf kann durch eine vorausschauende Jahresplanung jedoch unterstützt werden. Dazu gehört die Legung der Projektwoche E1, Studienwoche Q1 und Studienfahrten Q3 in die Woche vor den Herbstferien. Auch die Konzentration von Exkursionen nach Möglichkeit auf die jeweilige Woche vor den Herbst- bzw. Sommerferien sowie die zwei Wochen vor den Halbjahreszeugnissen hilft dabei, den Ausfall von Regelunterricht zu minimieren. Fach- bzw. pädagogische Tage liegen ebenfalls nach Möglichkeit in diesen drei Zeiträumen.
- Ein Vertretungskonzept für die Oberstufe kann naturgemäß aufgrund der fehlenden personellen Ressourcen (keine VSS-Mittel) nicht der Vertretungsregelung der Sekundarstufe I entsprechen. Das Burggymnasium sieht darin jedoch die Chance, die Entwicklung zur Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, indem die Zeit des Unterrichtsentfalls im Sinne des eigenverantwortlichen Arbeitens zur Förderung des selbstständigen Lernens genutzt wird. Die Schülerinnen und Schüler unterliegen im Falle der Abwesenheit einer Lehrkraft nicht der Anwesenheitspflicht in der Schule, haben aber die Verpflichtung, bereitgestellte Aufgaben abzuholen und bis zur nächsten Unterrichtsstunde bearbeitet zu haben.
- Bei vorhersehbarem Vertretungsbedarf (z. B. beantragte Freistellungen vom Unterricht) gibt die betreffende Lehrkraft generell Arbeitsaufträge direkt an die Schülerinnen und Schüler und kommuniziert dies rechtzeitig mit dem Planungsbüro. Unvorhergesehene Abwesenheiten werden bis spätestens 7.15 Uhr telefonisch im Sekretariat gemeldet.
- Bei kurzem Vertretungsbedarf sollen Arbeitsaufträge durch die verhinderte Lehrkraft bereitgestellt werden. Zudem kann eine Mitbetreuung durch eine Lehrkraft aus dem Jahrgangs- bzw. Fachteam erfolgen.
- Bei längerem Vertretungsbedarf kann ebenfalls ggf. eine Mitbetreuung durch Lehrkräfte des Jahrgangs- bzw. Fachteams erfolgen. Auch eine temporäre Anmeldung von Mehrarbeitsverpflichtung im SSA (nicht als Regelfall) ist hier ggf. ebenso möglich wie die temporäre oder dauerhafte Aufteilung des Kurses auf Parallelkurse.