Eine besondere Lernleistung können Sie im Rahmen oder Umfang eines Kurses von mindestens zwei Halbjahren erbringen. Als besondere Lernleistung gilt eine Arbeit, in der eine Aufgabenstellung selbstständig konzipiert, bearbeitet, reflektiert und dokumentiert wird. Zum Beispiel können ein Beitrag aus einem vom Land geförderten Wettbewerb, eine Jahresarbeit, die Ergebnisse eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projekts oder Praktikums als besondere Lernleistung anerkannt werden. Die Anmeldung, die spätestens zu Beginn des zweiten Jahres der Qualifikationsphase erfolgt, ist verbindlich und kann später nicht widerrufen werden. Nach Abschluss der Arbeiten an der besonderen Lernleistung stellen Sie in einem in der Regel 20-minütigen Kolloquium die Ergebnisse Ihrer besonderen Lernleistung dar, erläutern diese und antworten auf Fragen.