Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
da sich die Anfragen häufen, möchte ich nochmals ausdrücklich auf meine Ausführungen zum Schuljahresstart vom 01. Juli 2020 auf der Homepage hinweisen! Insbesondere im Umgang mit Verdachtsfällen scheint es bei einigen Mitgliedern der Schulgemeinde immer noch Unsicherheiten zu geben.
Grundlegende Hygieneregeln sind weiterhin einzuhalten. Mit Ausnahme des Präsenzunterrichts ist weiterhin auf dem gesamten Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zum Essen und Trinken in den Pausen darf diese selbstverständlich abgenommen werden. Es wird uns nur dann gelingen, wie bisher größere Ausbruchsgeschehen im Burggymnasium zu verhindern, wenn alle Beteiligten das Virus und erste Anzeichen einer möglichen Erkrankung weiterhin ernst nehmen. Bei Verdacht auf eine SARS CoV-2-Erkrankung bei Schülerinnen und Schülern oder Lehrkräften ist daher umgehend die Schulleitung zu verständigen.
Gemäß der zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (Stand 17. August 2020) dürfen Personen, die Krankheitssymptome für COVID 19 aufweisen oder in Kontakt mit nachweislich infizierten Personen stehen bzw. innerhalb der letzten 14 Tage standen, die Schule nicht besuchen. Erst wenn 14 Tage seit dem letzten Kontakt vergangen sind bzw. ein negatives Testergebnis vorliegt bzw. das Gesundheitsamt zustimmt, ist der Besuch der Schule wieder möglich.
Eine Aufhebung der Präsenzpflicht ist nur in Ausnahmefällen auf Antrag und der Grundlage eines ärztlichen Attestes im Sinne der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus möglich. Das ärztliche Attest muss die Bestätigung enthalten, dass im Falle einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS CoV-2 aufgrund der besonderen individuellen Disposition die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht. Diese Regelung gilt für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler, bei denen im vorgenannten Sinne die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht oder die mit Personen mit einer solchen Gefährdung in einem Hausstand leben. Der Antrag ist bei der Schulleitung zu stellen!
Ich wünsche Ihnen ein gutes Schuljahr 2020/21 und selbstverständlich vor allem Gesundheit.
Mit besten Grüßen
Ingo Baumgarten, Schulleiter