Am Donnerstag, dem 20. Mai 2021, erhielten Kurse des Burggymnasiums einen exklusiven Einblick in das Artenschutzrecht in Deutschland. Trotz der Pandemie ermöglichte Diplom-Juristin Rebecka Teichert der Schülerschaft durch eine Videokonferenz eine umfangreiche Präsentation zu dieser Thematik – organisiert wurde die Veranstaltung von Frau Dr. Rösel-Hillgärtner. Im Mittelpunkt stand der Wolf. An diesem wurden die wichtigsten Gesetze und Paragraphen belegt und erläutert. Trotz der Corona-Umstände herrschte eine angenehme Stimmung und der Vortrag ließ sich gut und konzentriert verfolgen.

Seit einiger Zeit siedeln sich wieder vermehrt Wölfe in Deutschland an. Obwohl der Wolf in Deutschland unter Artenschutz steht, gibt es Konflikte im Umgang mit ihm. Beispielsweise sind manche Jäger und Schäfer für das Jagen des Wolfes. Einige Naturschützer stehen dieser Ansicht entgegen. Auch in der Politik wird das Thema kontrovers diskutiert, denn die Konfliktlage lautet: „Schutz des Wolfes vs. Sicherheit der Menschen und ihrer Nutztiere“. Dennoch wird der Wolf durch viele verschiedene Gesetze geschützt. Auf der Webseite EUR-Lex (1. Link s.u.) kann man sich genauer über bestimmte Rechtsvorschriften in der EU erkundigen.

Zu Beginn wurden alle Schülerinnen und Schüler durch einen Exkurs in die Gewaltenteilung und die wichtigen Bereiche der Gesetzgebung abgeholt. Dadurch konnten sie dem Vortrag bis zum Schluss folgen. Danach führte der Vortrag direkt in die Thematik mit einem Sachverhalt aus Hessen. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts galten Wölfe hierzulande als ausgerottet. Eine Wölfin namens „GW1166F“ hat sich im Juli 2019 im Vogelsbergkreis angesiedelt. Durch den natürlichen Ausbreitungs-Prozess der Wölfe wächst deren Zahl in Deutschland weiter. Damit nimmt auch die Unsicherheit in der Bevölkerung zu. Immer mehr Nutztierrisse sorgen Tierhalter, Familien sind verunsichert und verängstigt seit dem Fund eines gerissenen Rehs unter einer Kinderschaukel. Zur fehlerhaften Aufklärung der Bevölkerung tragen auch die Medien bei. Die Bild-Zeitung zum Beispiel verwendet gezielt besorgniserregende Bilder von Wölfen mit fletschenden Zähnen und überspitzte Überschriften, wohingegen die Hessenschau Bilder von Wolfswelpen benutzt und mit wolfsfreundlichen Überschriften versucht, den Menschen die Angst zu nehmen. Trotzdem ist die Angst größer als die Aufklärung über Wölfe. Deshalb wird die „letale Entnahme“, das Töten und Abschießen der Wölfe, immer mehr als „Lösung des Problems“ gefordert. Viele sind gegen diese Maßnahme, weshalb ein Wolfsmanagementplan für Hessen erstellt wurde (2. Link s.u.). Dieser Plan beinhaltet wichtige Grundsätze, auf denen bestimmte und wichtige Ziele basieren. Beispielsweise ist ein wichtiges Ziel, ein konfliktfreies Zusammenleben von Mensch und Tier zu erschaffen. Ebenso wird zur Kontrolle der Population das Wolfsvorkommen überwacht. Zur Allgemeinen Information über Wölfe steht die Webseite von DBBW zur Verfügung (3. Link s.u.).

Zum Abschluss beantwortete Frau Teichert der Schülerschaft alle entstandenen Fragen zur Thematik. Zusätzlich beantwortete sie auch Fragen zum Jurastudium, die den Schülerinnen und Schülern einen guten Eindruck ermöglichten und die Berufsperspektiven ausleuchteten. Die Diplom-Juristin beantwortete alle Fragen ehrlich und konnte damit dem ein oder anderen Schüler die Entscheidung über ein mögliches Studium erleichtern. Die Zuhörenden konnten sich durch den 90­-minütigen Vortrag ein eigenes Bild machen und eine Meinung zur Thematik „Wolf“ in Deutschland bilden. Außerdem stellte Frau Teichert ihre E-Mail-Adresse (Rebecka.Teichert@recht.uni-giessen.de) für mögliche Fragen zur Verfügung.

Christin Möbs (Q2 Bio-LK, VG)

 

Wichtigste Links zum Nachschauen:

  1. EUR-Lex
  2. Wolfsmanagementplan Hessen
  3. Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf

 

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