Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

am Ende eines bislang sehr ereignisreichen Schuljahres, das in den letzten Wochen und Monaten ganz im Zeichen der Pandemie und ihrer Auswirkungen auf unser aller Leben stand, gilt es, einen kurzen Moment innezuhalten.

Wir alle waren auf einmal im umfassenden Krisenmodus: im privaten Bereich ebenso wie im schulischen und gesamtgesellschaftlichen. Überall konnten wir sehr unmittelbar und konkret die Auswirkungen der Corona-Krise spüren: bei der Organisation der Haushalte und unmittelbaren familiären Abläufe; bei der Organisation des Schulbetriebs; beim Umgang mit den vielfältigen elektronischen Medien und Instrumenten, die uns mehr oder minder zur Verfügung standen; und natürlich beim (neuen) Umgang mit unseren Mitmenschen.

Mit dem Blick auf unsere Schulgemeinde und deren Belange möchte ich Ihnen allen an dieser Stelle herzlich danken für Ihre Bereitschaft, den derzeit steinigen Weg zu einer neuen Realität – vielleicht auch: zur neuen Normalität – mitzugehen und das derzeit Machbare zu machen. Einen herzlichen Dank dafür, dass Sie bereit waren, aufeinander in ungewohnter Weise einzugehen und manche Ungewohntheit oder Unannehmlichkeit hinzunehmen, damit das Ganze funktioniert. Dies gilt bspw. für jene, die in den vergangenen Wochen nicht zur Verunsicherung und Verkomplizierung beigetragen haben, sondern besonnen, ruhig und konstruktiv geblieben sind, die ihr Ego zurückgestellt haben, die Ihre Hilfe und Mitarbeit ungefragt angeboten haben. Die Liste ließe sich fortsetzen. All dies war für uns sehr hilfreich.

Die Corona-Pandemie erweist sich zweifellos als eine gesamtgesellschaftliche Krise, die nur solidarisch bewältigt werden kann. Es handelt sich insofern um einen allgemeinen Crash-Kurs im Erwachsenwerden und Erwachsensein, der sich im Spannungsfeld von individuellen Freiheitsrechten, technisch-mathematischer Berechenbarkeit, naturwissenschaftlichen Gewissheiten bzw. Ungewissheiten und politisch-gesellschaftlichen Notwendigkeiten abspielt. Wir können nun unmittelbar und gemeinsam erleben, dass die schulischen Lerninhalte eben gerade nicht jene gerne vielgescholtenen, angeblich sinnentleerten Dinge sind, die mit dem „wahren Leben“ nichts zu tun haben. Im Gegenteil, gerade die schulischen Lerninhalte bieten uns den Anlass, über die derzeitige Realität und die Ausgestaltung unserer Zukunft nachzudenken. Die Corona-Pandemie stellt eine globale Krise dar. So bedrohlich sich dies ausnehmen mag, so sehr steckt in einer Krise auch eine Chance – in diesem Fall in vielerlei Hinsicht. Wir sollten diese Chancen allen verunsichernden Momenten zum Trotz erkennen und nutzen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen erholsame Ferien, einen gelingenden Start ins neue Schuljahr 2020/21 und selbstverständlich vor allem Gesundheit.

Mit besten Grüßen

Ingo Baumgarten, Schulleiter

 

Am 24.06.2020 (Abiturerlass) bzw. 30.06.2020 (Ministerschreiben) hat das Hessische Kultusministerium (HKM) Informationen zum kommenden Schuljahr bekanntgegeben. Im Folgenden werden die entsprechenden Schreiben, die auf der Homepage des HKM nachgelesen werden können, zusammengefasst:

 

Landesabitur 2021 und 2022

Um den bis zu den schriftlichen Prüfungen zur Verfügung stehenden Unterrichtskorridor zu vergrößern, finden die schriftlichen Abiturprüfungen 2021 im Zeitraum vom 21. April bis 5. Mai 2021 statt. Die Kurs-phase Q4 endet am 1. April 2021. Das heißt also, dass die Kursphase bis zu den Osterferien reicht und die Abiturklausuren nach den Osterferien geschrieben werden.

Für die Arbeit in der Qualifikationsphase grundlegende bzw. abiturrelevante Themen, die wegen der zeitweisen Aussetzung des regulären Schulbetriebs im Schuljahr 2019/2020 nicht mehr bearbeitet werden konnten, sollen jeweils zu Beginn des Kurshalbjahres Q1 bzw. Q3 aufgegriffen und bis zu den Herbstferien bearbeitet werden. Dabei sind die auf der Grundlage des KCGO verbindlich festgelegten Themenfelder in chronologischer Reihenfolge zu bearbeiten. Diese chronologische Vorgehensweise bei der Bearbeitung der Themenfelder ist erforderlich, um an den vorangegangenen Unterricht anzuknüpfen und gleichzeitig sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zur schriftlichen Abiturprüfung den gleichen Lernstand erreichen können. Nach den Herbstferien wird dann mit der Erarbeitung der Unterrichtsinhalte des Kurshalbjahres Q1 bzw. Q3 begonnen.

 

Schulbetrieb 2020/21

Auch im neuen Schuljahr 2020/21 bleibt laut HKM Taktgeber aller Entscheidungen das Infektionsgeschehen. In Abhängigkeit von der Infektionslage können auch zukünftig damit verbundenen Einschränkungen des Regelbetriebs unterschiedlich weitreichend sein.

Dennoch wird zunächst einmal wie gewohnt Präsenzunterricht an fünf Tagen in der Woche für alle Schülerinnen und Schüler stattfinden. Die Aufhebung des Abstandsgebotes ermöglicht grundsätzlich die Rückkehr zu einem geregelten Klassen- und Kurssystem. Die Abdeckung der Stundentafel hat dabei Priorität.

Ein sorgsamer Umgang mit der Gesundheit aller Beteiligten ist jedoch unverzichtbar auf dem Weg hin zur Normalität. Grundlegende Hygieneregeln sind daher weiterhin einzuhalten. Es wird uns nur dann gelingen, größere Ausbruchsgeschehen in Schulen zu verhindern, wenn alle Beteiligten das Virus und erste Anzeichen einer möglichen Erkrankung weiterhin ernst nehmen. Bei Verdacht auf eine SARS CoV-2-Erkrankung bei Schülerinnen und Schülern oder Lehrkräften ist umgehend die Schulleitung zu verständigen.

Eine Aufhebung der Präsenzpflicht ist nur in Ausnahmefällen auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes im Sinne der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus möglich. Das ärztliche Attest muss die Bestätigung enthalten, dass im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 aufgrund der besonderen individuellen Disposition die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht. Diese Regelung gilt für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler, bei denen im vorgenannten Sinne die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht oder die mit Personen mit einer solchen Gefährdung in einem Hausstand leben.

Insbesondere bei der Fortführung des Lernens zuhause ist es von besonderer Bedeutung, dass transparente und regelmäßige Kontakte sowie Rückmeldeprozesse von Lehrkräften mit den Schülerinnen und Schülern und bei Bedarf mit den Eltern sichergestellt werden. So wird es künftig beispielsweise Festlegungen zu wöchentlichen Sprechzeiten, zum Empfang und zur Beantwortung von Nachrichten sowie Richtlinien dafür geben, in welchem Zeitraum Rückmeldungen gegeben und Fragen beantwortet werden müssen.

Die im häuslichen Lernen erbrachten Leistungen werden bewertet. Dies ist immer dann möglich, wenn die mündlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen Leistungen der Schülerin oder des Schülers, die Eingang in eine Bewertung finden sollen, im Zusammenhang mit dem Präsenzunterricht erbracht worden sind. Für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund eines Attests ausschließlich im Distanzunterricht beschult werden, stellen die Lehrerinnen und Lehrer sicher, dass eine direkte Anbindung an den Präsenzunterricht in dem Rahmen hergestellt wird, wie es die technischen Bedingungen vor Ort zulassen. Sofern eine Zuschaltung per Video möglich ist, ist diese Variante zu bevorzugen. Die Nutzung aller gegenwärtig erhältlichen Videokonferenzsysteme ist übergangsweise an Schulen freigegeben. Anderenfalls ist auf eine telefonische Teilnahme am Präsenzunterricht zurückzugreifen. Auf dieser Grundlage ist eine Leistungsbewertung für die betreffenden Schülerinnen und Schüler zulässig. Hierfür sind auch besondere Formen der Leistungsfeststellung vorzusehen, etwa in der Vereinbarung einer Präsenzzeit in der Schule ohne Lerngruppe, nur mit der Lehrkraft. In diesem Rahmen könnte auch eine Klassenarbeit geschrieben werden.

Der Fokus im ersten Halbjahr des neuen Schuljahres soll auf der Erteilung von Unterricht liegen. Aus diesem Grund sollen mehrtägige Schulfahrten wie Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten bis einschließlich Januar 2021 ausgesetzt bleiben. Dadurch ergeben sich auch größere zeitliche Spielräume für die Durchführung von schulischen Betriebspraktika. Neubuchungen für das kommende Schuljahr 2020/2021 können nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass eine kostenfreie Stornierung jederzeit möglich ist.

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