Konflikt- und Beschwerdemanagement am Burggymnasium

Wir reden miteinander statt übereinander!

Konflikte sind Teil des menschlichen Lebens. Eine friedliche Konfliktlösung kann nur durch den Dialog zwischen den Konfliktparteien herbeigeführt werden – wir reden miteinander und nicht übereinander. Alle Mitglieder der Schulgemeinde bieten daher ihre Bereitschaft an, im Konfliktfall beratend und vermittelnd nach Lösungen zu suchen. Zudem stehen die Verbindungslehrkräfte hilfreich zur Seite. (Auszug aus der Schulvereinbarung)

Im Falle von Konflikten zwischen Mitgliedern der Schulgemeinde soll in folgender Weise verfahren werden:

  1. Persönliche Gesprächsebene

Grundsätzlich sollte bei Unzufriedenheit oder Konflikten als erstes das Gespräch mit der betreffenden Person gesucht werden. Dazu sollte zeitnah ein direktes Gespräch miteinander vereinbart werden. Häufig beruhen Konflikte auf Missverständnissen oder anderweitig misslungener Kommunikation und können im direkten Gespräch miteinander geklärt werden.

  1. Klassen- bzw. Kursebene

Sollte dieses persönliche Gespräch zu keinem Ergebnis führen und das Problem nicht gelöst werden können, so soll der Gesprächskreis auf die nächste Ebene erweitert werden.

Schülerinnen und Schüler können sich an die Klassen- bzw. Kurssprecherinnen und -sprecher, die SV oder die Klassenleitung bzw. die Tutorin/den Tutor wenden und um einen gemeinsamen Gesprächstermin bitten. Durch diese wird dann ein Termin mit der von der Beschwerde betroffenen Lehrkraft vereinbart.

Eltern setzen sich dafür bitte mit der Klassenleitung bzw. der Tutorin/dem Tutor in Verbindung, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Wenn Eltern es wünschen, findet das eigentliche Gespräch mit der Klassenleitung bzw. der Tutorin/dem Tutor und der von der Beschwerde betroffenen Lehrkraft sowie zudem ggf. mit einem Mitglied des Schulelternbeirates statt.

  1. Schulleitungsebene

Erst wenn auch dieses zweite Gespräch zu keiner Lösung führt, soll die Schulleitung mit der Beschwerde befasst werden. Jeder der Beteiligten hat die Möglichkeit, die Beschwerde der Schulleitung direkt oder über seinen Vertreter (SV, SEB, Personalrat) vorzutragen. Der Schulleiter kann dabei ein anderes Schulleitungsmitglied beauftragen, sich mit der Problemlösung zu befassen.

Wenn Eltern und/oder Schülerinnen und Schüler es wünschen, findet das eigentliche Gespräch mit der Schulleitung gemeinsam mit einem Elternvertreter oder Schülervertreter statt. Lehrkräfte können einen Vertreter des Personalrats hinzuziehen.